Wissenswertes für Betroffene
Aufklärung ⁄ Hilfe / Kontakte
Begriff Sternenkind
Der Begriff Sternenkind hat sich etabliert für Kinder, die vor, während oder nach der Geburt sterben.
Bestattung inkl. Rechte und Pflichten
Wichtig ist zu wissen, dass das verstorbene Kind der Familie gehört. Die Eltern dürfen über den Verbleib und den Umgang mit Ihrem Kind bestimmen.
Verstorbene Menschen dürfen (je nach Bundesland) zwischen 24 und 72 Stunden nach dem Eintritt des Todes außerhalb eines Klimaraumes sein. In Brandenburg sind es 24 Stunden, in Berlin 36 Stunden. Diese Zeit können die Eltern und die Familie nutzen, um sich von Ihrem Kind zu verabschieden.
Bestatter und Bestatterinnen können Familien dabei unterstützen, den größtmöglichen Spielraum für den Abschiedsprozess zu nutzen.
Bei einem Gewicht von mehr als 500 Gramm besteht in Brandenburg Bestattungspflicht.
Das verstorbene Kind kann immer individuell bestattet werden, egal wie viel es wiegt.
Das Bestattungsrecht wird in Deutschland auf Länderebene geregelt.
Die Bestattung kann eine Erd- oder Urnenbestattung sein. Die Beisetzung kann auf einem Friedhof oder in einem Friedwald stattfinden. Es gibt in Brandenburg auch einige Friedhöfe, die eine Ascheverstreuung möglich machen.
In den meisten Bundesländern, so auch in Brandenburg, haben einige Friedhöfe einen eigenen Bereich für Sternenkinder.
Die Bestatter in diesem Netzwerk haben Erfahrungen mit dem besonderen Abschiedsweg von Eltern und Familien von Sternenkindern und sind gerne jederzeit dafür ansprechbar.
Gemeinschaftsbestattungen in Berlin/Brandenburg
Für Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm bieten Krankenhäuser in der Regel die kostenfreie Möglichkeit einer Gemeinschafts-Bestattung an. Die Eltern werden gefragt und können selbst entscheiden, ob ihr Kind dort mit bestattet werden soll.
Wichtig zu wissen: Gemeinschaftsbestattungen werden für die Sternenkinder angeboten, deren Mütter Patientinnen der jeweiligen Klinik waren. D.h. konkret, dass die gestorbenen Kinder meist aller SSW in den Pathologien der Krankenhäuser bis zu 3-4 Monaten aufbewahrt werden, um dann gemeinsam vierteljährlich in einem Sarg/Urne bestattet zu werden.
Die Friedhöfe bieten dazu kostenfreie besondere Grabstätten auf den Friedhöfen an. Diese besonderen Grabstellen werden vom Friedhofspersonal gepflegt und bepflanzt. Eltern können diese Gräber meist nicht selbst pflegen.
Seelsorger und Seelsorgerinnen der jeweiligen Kliniken gestalten diese Trauerfeiern und die Bestattungen.
Wir als Paar in der Trauer
Ihr hattet Pläne, Vorstellungen und Wünsche für ein Leben mit eurem Kind – als Familie.
Nach dem Verlust zieht die Trauer bei euch ein und so individuell wie jeder Mensch ist, wird sich diese Trauer auch äußern. Alles ist ok. Alles darf sein.
Wichtig ist hierbei, dass ihr euch als Paar dabei nicht verliert. Bleibt miteinander im Gespräch, tauscht euch darüber aus, wie es jedem von euch geht. Redet darüber, warum der eine Partner im Moment andere Prioritäten setzt als der andere.
Sucht euch Unterstützung – als Paar aber auch einzeln – bei Trauerbegleiter*innen und/ oder in Trauergruppen. Vielfältige Angebote hierzu findet ihr in unserem Netzwerk.
Geschwisterkinder in der Trauer
Trauer von Kindern äußert sich je nach Alter des Kindes unterschiedlich. Während Kleinkinder die Reichweite und Bedeutung von “Sterben und Tod” nicht wirklich erfassen können, können ältere Schulkinder durch den Tod ihres Geschwisterkindes bereits die Endlichkeit des Todes verstehen.
Schön ist es, wenn das Geschwisterkind in alle Prozesse mit einbezogen wird – so weit es das selbst will. Kinder haben ein gutes Gefühl für ihre Eltern und spüren, wenn etwas nicht stimmt. Sie haben aber auch instinktiv ein gutes Gefühl für sich selbst und lassen genauso viele Informationen und Trauer zu, wie sie in der Lage sind, selbst zu verarbeiten. Daher ist es wichtig, alle Fragen zu beantworten, wenn sie kommen, aber es auch gut sein zu lassen, wenn gerade “nichts ansteht” und die Prioritäten des Kindes im Spiel und in der Freude liegen.
Solltest du dir unsicher sein, wie du dein Kind gut begleiten kannst, dann findest du in unserem Netzwerk auch Angebote und Beratungsstellen für die Begleitung von Kindern.
frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW)
Wenn der Arzt die Mitteilung überbringt, dass das Herz des Kindes nicht (mehr) schlägt, ist vor allem eines wichtig: Du hast Zeit! Und diese Zeit kannst du dir nehmen, um zwischen folgenden Möglichkeiten, wie es nun weitergehen soll zu entscheiden:
- Ausschabung (Abrasio, Kürettage)
Hierbei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff, bei dem dein verstorbenes Kind sowie die Gebärmutterschleimhaut und die Plazenta vaginal entfernt werden. - Kleine Geburt
Als “kleine Geburt” bezeichnet man die vaginale Entbindung bei einer frühen Fehlgeburt.Dies kann durch medikamentöse Unterstützung eingeleitet werden, aber auch ganz natürlich geschehen. Hab Vertrauen in deinen Körper. Es wird der Zeitpunkt kommen, an dem dein Körper merkt, dass dein Baby verstorben ist.
Wähle den Weg aus, der sich für dich und dein Baby am stimmigsten anfühlt. In jedem Fall hast du auch bei einer frühen Fehlgeburt einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme. Die Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Fehlgeburt (12. bis 24. SSW)
Wenn der Arzt die Mitteilung überbringt, dass das Herz des Kindes nicht mehr schlägt, ist vor allem eines wichtig: Du hast Zeit!
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Ausschabung (Abrasio, Kürettage)
Bis zur 14. Schwangerschaftswoche ist es möglich, diesen chirurgischen Eingriff vorzunehmen, bei dem dein verstorbenes Kind sowie die Gebärmutterschleimhaut und die Plazenta vaginal entfernt werden. - Ab der 15. SSW – Stille Geburt
Eine “Stille Geburt” bezeichnet eine Geburt, bei der das Kind ohne erkennbare Lebenszeichen zur Welt kommt.Ab der 15. Schwangerschaftswoche ist ein chirurgischer Eingriff nicht mehr möglich und das Kind wird vaginal geboren. Die Geburt kann hierbei medikamentös eingeleitet werden. Du hast aber auch die Möglichkeit – mit ärztlicher Kontrolle und in Hebammenbegleitung – abzuwarten, bis dein Körper die Geburt deines Kindes selbst anstößt.
Aus medizinischen Gesichtspunkten ist eine Hausgeburt im zweiten Trimester nicht angeraten.
Dir steht für diesen Weg die Unterstützung durch eine Hebamme zu. Die Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Totgeburt (ab 24. SSW)
Wenn der Arzt die Mitteilung überbringt, dass das Herz des Kindes nicht mehr schlägt, ist vor allem eines wichtig: Du hast Zeit!
Nach dieser Diagnose wird dein Kind still geboren. Du hast hier die Möglichkeit, die Geburt medikamentös einleiten zu lassen, aber es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dein Kind weiterzutragen, bis der natürliche Geburtsprozess durch deinen Körper eingeleitet wird.
Lass dich auf diesem Weg gut durch Ärzt*innen und Hebammen deines Vertrauens begleiten. Dir steht für diesen Weg die Unterstützung durch eine Hebamme zu. Die Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Pränatale Diagnose
Gynäkolog*innen, Hebammen und Beratungsstellen können dich zu folgenden Möglichkeiten beraten:
- Weitertragen
Das Kind wird weiter im Bauch der Mutter getragen, bis die Geburt auf natürlichem Weg einsetzt (stille Geburt). - palliative Geburt
Bei einer infausten (nicht mit dem Leben zu vereinbarende) Diagnose besteht die Möglichkeit, die Schwangerschaft weiterzutragen, bis die natürliche Geburt einsetzt. Nach der Geburt wird das Kind palliativ begleitet bis es verstirbt. - Schwangerschaftsabbruch
Eine weitere Möglichkeit ist der späte Schwangerschaftsabbruch. Hierbei wird dem Baby erst eine Injektion aus schmerzstillenden Medikamenten und anschließend eine Injektion aus Kaliumchlorid verabreicht. Es kommt zum Herzstillstand des Kindes (Fetozid). Im Anschluss erfolgt die Einleitung der Stillen Geburt.
Lass dich auf diesem Weg und bei der Entscheidungsfindung gut durch sensible Fachpersonen begleiten und gehe den Weg, der sich für dich und dein Baby richtig anfühlt.
Abschied nehmen
Eine gute Abschiednahme ist wichtig für deine Trauer und braucht Zeit und Ruhe. Wir möchten hier zwei Methoden nennen, die euch als Eltern etwas mehr Zeit mit eurem Kind schenken können:
Cuddle Cot
Hierbei handelt es sich um ein kleines mobiles Kühlsystem. Dieses kann bei einigen Bestattern, Hebammen oder eventuell in Kliniken ausgeliehen werden. Es ermöglicht eine Abschiednahme zu Hause in vertrauter Umgebung.
Wassermethode
Diese Methode ist eine Alternative zur Aufbewahrung in der Kühlung. Das Kind wird in ein Gefäß mit kaltem Wasser gelegt. Dieses kann beispielsweise mit Blüten dekoriert werden. Das Wasser verhindert den Flüssigkeitsverlust und ermöglicht den Eltern, das Kind anzuschauen, es herauszunehmen und in den Arm zu nehmen.
Erinnerungen schaffen
- Sternenkindfotografen (siehe Netzwerk)
- selbst Fotos machen (auch mit Geschwisterkindern)
- Videos aufnehmen (auch mit Geschwisterkindern)
- Abdrücke von Händen, Füßen, Fingern (hieraus kann später auch entsprechender Schmuck hergestellt werden)
- Muttermilchschmuck
jährliche Gedenktage
am ersten Sonntag – internationaler Muttertag für verwaiste Mütter
Der Muttertag für Sternenmamas wurde ins Leben gerufen, um die Menschen daran zu erinnern, dass es eine große Gruppe Frauen gibt, die NICHT am traditionellen Muttertag geehrt werden.
Oktober
am 15. Oktober – internationaler Gedenktag für Sternenkinder
Eine besondere Tradition dieses Gedenktages ist das Entzünden einer Kerze um 19 Uhr Ortszeit. Das Licht der Kerzen geht so einmal um die Welt: Während in der einen Zeitzone das Licht erlischt, wird es in der nächsten entzündet. Ähnlich wie beim Worldwide Candle Lighting.
November
am 25. November – Roses Revolution Day
Frauen legen weltweit rosafarbene Rosen vor den Türen von Kreißsälen und Kliniken ab, in denen sie während der Geburt ihrer Kinder Gewalt erfahren haben und teilen anschließend Bilder der Niederlegung im Internet. Gewalt während der Geburt kann viele Gesichter haben. Manche sind offensichtlich erkennbar, manche subtil und für nicht Betroffene schwer zu verstehen.
Dezember
am zweiten Sonntag – Internationales Worldwide Candle Lighting
Die Initiative Weltweites Kerzenleuchten unterstützt und begeht am zweiten Sonntag des Monats Dezember einen jährlichen Weltgedenktag für alle verstorbenen Kinder. Die Initiatoren und Unterstützer laden Angehörige in der ganzen Welt ein, an diesem Tag ihrer verstorbenen Kinder, Enkel und Geschwister besonders zu gedenken. In Deutschland wird die Initiative vor allem vom Bundesverband verwaister Eltern e.V. unterstützt, einem Zusammenschluss von Selbsthilfegruppen trauernder Eltern.
Dazu gehört das Entzünden einer Kerze um 19 Uhr Ortszeit. Das Licht der Kerzen geht so einmal um die Welt: Während in der einen Zeitzone das Licht erlischt, wird es in der nächsten entzündet.
Folgeschwangerschaft / Regenbogenbaby
Eine Schwangerschaft, die auf eine vorherige Fehl- oder Totgeburt folgt, wird im Sprachgebrauch Folgeschwangerschaft genannt.
Der Begriff Regenbogenbaby bezieht sich auf ein Kind, das nach einem Sternenkind geboren wird. Ein Regenbogen wird häufig als Zeichen der Hoffnung und des Neuanfangs verstanden.
D.h. die Frau erwartet in ihrer Folgeschwangerschaft ihr Regenbogenbaby.
Anspruch auf Hebammenleistungen
Nach JEDER Geburt besteht unabhängig von der Schwangerschaftswoche ein Anspruch auf Hebammenhilfe, welche entsprechend der Hebammengebührenverordnung von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. (in der Regel auch von Privatkassen- bitte nachfragen zur Absicherung!)
Dies gilt für die Hilfe und Beratung in der Schwangerschaft, die Begleitung bei Geburt (auch zu Hause) und bis zu 12 Wochen nach der Geburt.
Eingeschlossen ist auch das Angebot der Rückbildung im Wochenbett.
Durch eine ärztliche Anordnung kann dieser Umfang bei Bedarf erweitert oder individuell angepasst werden.
Auch über diese Seite finden Sie Hebammen, die Ihnen und Ihrer Familie zur Seite stehen.
Beratungsleistung Schwangerschaftsberatungsstellen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind für alle Personen aus dem betroffenen Umkreis offen, um rechtliche und psychosoziale kostenfreie Unterstützung anzubieten. Jede Fallkonstellation ist anders und daher ist eine persönliche Beratung der beste Weg.
Bei stillen Geburten, also wenn ein Kind vor oder während der Geburt verstirbt, gelten besondere Regelungen im Rahmen des Mutterschutzes. In Deutschland haben Frauen, die eine stille Geburt erlebt haben (Regelungen nach SSW bei der Geburt), ebenfalls Anspruch auf Mutterschutz.
Hier sind einige wichtige Punkte dazu:
1. Mutterschutzfrist
2. Psychische Unterstützung
3. Kündigungsschutz
4. Mutterschaftsgeld
5. Kindergeld- & Elterngeldansprüche
Es ist wichtig, dass betroffene Frauen sich in dieser schwierigen Zeit Unterstützung suchen, sei es durch Familie, Freunde oder professionelle Hilfe. Des Weiteren ist zu beachten, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, auch in den ersten Wochen nach der Fehlgeburt Unterstützung und gegebenenfalls eine Krankschreibung in Anspruch nehmen können, um sich von den physischen und emotionalen Belastungen zu erholen.
Du bist nicht allein!
Hast du gewusst, dass das, was du gerade mitmachst, sehr sehr viele Menschen betrifft?
Jede dritte Schwangerschaft endet in einer Fehlgeburt.
Man weiß es nicht, weil kaum jemand darüber spricht. Es ist ein Tabuthema, welches gebrochen werden darf.
Du bist eine Mama oder ein Papa, egal wie früh sich dein Kind von dir verabschiedet hat!
Doch wie kann man all die Betroffenen erkennen? Sie schieben schließlich keinen Kinderwagen.
Es gibt ein offizielles Erkennungszeichen für verwaiste Eltern / Sterneneltern. Zu finden bei der gemeinnützigen Organisation STERNENBAND, auf der Homepage oder auch auf Instagram.
Setze ein Zeichen und breche das Schweigen.
Denn Sterneneltern sind Eltern und Sternenkinder sind Kinder